Merry X-mas

Liebe Leserschaft,

auch dieses Jahr möchte ich all meinen Freunden auf diesen Weg ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen.

Leider sind die Weihnachtskarten nicht rechtzeitig geliefert worden und somit würden sie erst zum Jahreswechsel ankommen.

Denn wie immer und jedes Jahr ist doch ganz plötzlich Weihnachten.

Weihnachtswünsche von www.nicht-lustig.de

Weihnachtswünsche von www.nicht-lustig.de

Und weil ich ja fast selbst von dieser Stellung betroffen bin, hier mal eine Dienstanweisung für Beamte zur Weihnachtszeit.

Der Dienstweihnachtsbaum – Dwbm

(Autor unbekannt)

Eine Dienstanweisung für Beamte

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):

§1 Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

§2 Aufstellen von Dwbm

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.

Dieser hat darauf zu achten, dass:

1.       der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,

2.       der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),

3.       im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

§3 Behandlung der Beleuchtung

Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person

Josef: älterer Beamter mit Bart

Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender

Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen

Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Im Auftrag

Müller-Lüdenscheidt

Quelle: www.unterhaltungsspiele.com

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